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Grünordnungsplan (GOP) |
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Grünordnungsplan zum Bebauungsplan NR. 25.2.2 Portitz Süd/Ost |
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Gemäß § 7 (2) des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) ist als ökologische Grundlage zum Bebauungsplan ein Grünordnungsplan (GOP) aufzustellen. Der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 25.2.2 "Portitz-Süd/Ost, Erweiterung Krätzbergsiedlung, wurde für das Grünflächenamt der Stadt Leipzig," erarbeitet. Das Plangebiet "Leipzig-Portitz" befindet sich im Nordosten der Stadt Leipzig und südlich der Ortslage Portitz. Es hat eine Größe von 6,3 ha. Ziel der grünordnerischen Festsetzungen im Plangebiet ist es, die stadtökologisch bedeutsamen Funktionen des Gebietes zu erhalten und zu stärken. Vordringlich im Gebiet zu bewahren ist die klimatische Funktion als Kaltluftabflußschneise. Durch eine ökologisch hochwertige Ausstattung der verbleibenden Freiflächen kann zusätzlich die vorhandene Struktur- und Artenarmut im Plangebiet gemindert werden. Im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung wurden Möglichkeiten zur Eingriffsvermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich untersucht. Die Festsetzungen zur Anlage von Streuobstwiesen in geeigneten Grundstücksbereichen sowie die Festsetzung der privaten Grünfläche tragen erheblich zum Ausgleich im Plangebiet bei. |
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