Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

LPB Abwasseranlage Zwenkau RÜB 2 / Bodenfilteranlage

Zur Bewältigung von Spitzenbelastungen des Mischwasser-kanalsystems der Stadt Zwenkau sollen Bodenfilteranlagen gebaut werden. Der Neubau einer solchen Abwasseranlage zählt zu den Baumaßnahmen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten.
Nach § 8 Abs. 4 BNatSchG und §§ 8 - 11 SächsNatSchG hat der Planungsträger die zur Kompensation eines Eingriffs erforderlichen Maßnahmen im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Fachplan oder im LBP darzustellen.

Aufgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind:

  • die Analyse und Bewertung des ökologischen und landschaftsästhetischen Ist-Zustandes des  Landschaftshaushaltes,

  • die Ermittlung der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Landschaftshaushaltes durch das  Bauvorhaben,

  • die Entwicklung und Darstellung der Maßnahmen, die zur Eingriffsminimierung, zum   Ausgleich nicht vermeidbarer Eingriffe oder Ersatz nicht ausgleichbarer Eingriffe dienen und

  • die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich bzw. Ersatz