Seit 1999 wird im Südraum Leipzig der Neubau eines
großflächigen Freizeit- und Familienparks in der Bergbaufolgelandschaft
geplant. Nach geltendem bundesdeutschen und sächsischen Raumordnungsrecht
ist für derartige Planungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
Im Prozeß der raumordnerischen Einzelfallprüfung wird
der geplante Freizeit- und Familienpark mit anderen raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sowie den Erfordernissen der Raumordnung
abgestimmt und die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der
raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft einschließlich der
jeweiligen Wechselwirkungen und auf Kultur- und Sachgüter einbezogen (=
raumordnerische UVP). Unter Berücksichtigung evtl. verbleibender
Restrisiken werden Lösungen zur Konfliktvermeidung bzw.
Konfliktminimierung aufgezeigt und dargestellt.
Klassische Vorhabensvarianten bzgl. des Standortes
wurden nicht durchgeführt, da bereits im Vorfeld der UVS Einigkeit
zwischen dem Regierungspräsidium und der Event-Park-GmbH darüber
bestand, dass es sich bei dem Standort in der Bergbaufolgelandschaft des
Tagebaus Zwenkau um denjenigen mit den geringsten Raumwiderständen und
Konflikten in der Region Leipzig handeln würde (s. auch Kap. 1.1.).
Große Entfernungen zu den nächsten Wohnsiedlungen, technogene
Kippenböden, devastierte Landschaft und die Nähe zur geplanten Autobahn
BAB 38 waren hierfür die ausschlaggebenden Argumente.