Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Freizeitpark im Südraum Leipzig

Seit 1999 wird im Südraum Leipzig der Neubau eines großflächigen Freizeit- und Familienparks in der Bergbaufolgelandschaft geplant. Nach geltendem bundesdeutschen und sächsischen Raumordnungsrecht ist für derartige Planungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Im Prozeß der raumordnerischen Einzelfallprüfung wird der geplante Freizeit- und Familienpark mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt und die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen und auf Kultur- und Sachgüter einbezogen (= raumordnerische UVP). Unter Berücksichtigung evtl. verbleibender Restrisiken werden Lösungen zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung aufgezeigt und dargestellt.

Klassische Vorhabensvarianten bzgl. des Standortes wurden nicht durchgeführt, da bereits im Vorfeld der UVS Einigkeit zwischen dem Regierungspräsidium und der Event-Park-GmbH darüber bestand, dass es sich bei dem Standort in der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus Zwenkau um denjenigen mit den geringsten Raumwiderständen und Konflikten in der Region Leipzig handeln würde (s. auch Kap. 1.1.). Große Entfernungen zu den nächsten Wohnsiedlungen, technogene Kippenböden, devastierte Landschaft und die Nähe zur geplanten Autobahn BAB 38 waren hierfür die ausschlaggebenden Argumente.

Luftbild Ausschnitt aus: - BIOTOPTYPEN -

Ausschnitt aus:- GRUND- U. OBERFLÄCHENGEWÄSSER -

    Konfliktkarte (Auschnitt)

   Inhalt

 

<<< Referenzen

<<< zurück